Corporate Governance
Die Gebäudeversicherung St.Gallen orientiert sich an den kantonalen Public Corporate Governance-Grundsätzen.
Rechtliche Grundlagen
Die Gebäudeversicherung St.Gallen ist eine selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt mit privatwirtschaftlichen Organisationsstrukturen. Ihre Tätigkeiten erfolgen gestützt auf die kantonale Gesetzgebung.
Die Corporate Governance basiert auf dem Gesetz über die Gebäudeversicherung (sGS 873.1, GVG), das diesbezüglich auf den 1. Juni 2016 an die heutigen Gegebenheiten und Anforderungen angepasst wurde. Da das Gesetz über die Gebäudeversicherung den Zweck und die Aufgaben der Gebäudeversicherung sehr detailliert regelt, verzichtete die Regierung auf den Erlass einer Eigentümerstrategie.
Das totalrevidierte Feuerschutzgesetz (sGS 871.1, FSG) und das dazugehörige überarbeitete Verordnungsrecht wurden am 1. Januar 2021 in Kraft gesetzt. Das bisher geltende Gesetz war über 50 Jahre alt und nicht mehr zeitgemäss.
Kantonsrat und Regierung
Die Gebäudeversicherung steht unter der Oberaufsicht des Kantonsrats und unter der Aufsicht der Regierung. Die Regierung erlässt Ausführungsbestimmungen zum Gebäudeversicherungsgesetz und wählt die Mitglieder des Verwaltungsrates sowie die Revisionsstelle. Sie genehmigt das Geschäftsreglement, den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung.
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Verwaltungsrätinnen und Verwaltungsräte
geben uns die strategischen Stossrichtungen vor.
Verwaltungsrat
Dem Verwaltungsrat obliegen die oberste Leitung der Gebäudeversicherung und die Überwachung der Geschäftsführung durch die Verwaltung. Er verabschiedet zuhanden der Regierung den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung.
Der Verwaltungsrat besteht aus sieben Mitgliedern aus verschiedenen Fachrichtungen. Präsident ist der Vorsteher des Sicherheits- und Justizdepartementes. Für die Steuerung und Überwachung der Kapitalanlagegeschäfte ist ein Anlageausschuss eingesetzt, dem zwei Mitglieder des Verwaltungsrates angehören.
Zukunftsgerichtete Führungsstrukturen und Zusammenführung GVA und AFS
Bis Ende 2020 war der Direktor für die umfassende Geschäftsführung der Gebäudeversicherung (einschliesslich dem eingegliederten Amt für Feuerschutz) verantwortlich. Im Berichtsjahr wurden die Organisations- und Führungsstrukturen überarbeitet und traten am 1. Januar 2021 in Kraft:
Neu wird die Gebäudeversicherung von einer siebenköpfigen Geschäftsleitung geführt, in der die Direktorin oder der Direktor den Vorsitz einnimmt und der die Bereichsleitenden angehören. Die Geschäftsleitung stellt eine ordnungsgemässe, dienstleistungsorientierte und effiziente Erfüllung der Aufgaben sicher.
Gestützt auf das neue Feuerschutzgesetz wurden die ehemalige Gebäudeversicherung des Kantons St.Gallen (GVA) und das ehemalige Amt für Feuerschutz (AFS) zusammengeführt. Per 1. Januar 2021 treten sie in einem neuen Erscheinungsbild gemeinsam als "Gebäudeversicherung St.Gallen" auf.
Revisionsstelle
Die Revisionsstelle prüft die Jahresrechnung und das Rechnungswesen der Gebäudeversicherung zuhanden des Verwaltungsrates und der Regierung. Revisionsstelle ist die kantonale Finanzkontrolle.
Kapital und Finanzierung
Für die Verbindlichkeiten der Gebäudeversicherung haftet ausschliesslich ihr eigenes Vermögen. Sie beansprucht kein Dotationskapital des Kantons und auch keine Staatsgarantie. Die notwendigen Mittel beschafft sie sich durch Prämien und Kapitalerträge.
Die Gebäudeversicherung führt regelmässig Asset- und Liability-Studien durch, mit denen sie das risikotragende Kapital, die Anlage- und Reservestrategie sowie die Angemessenheit der Prämienhöhe überprüft.
Strategie
Dem Verwaltungsrat der Gebäudeversicherung obliegt die strategische Leitung des Unternehmens. Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben übt er seine Funktionen aus und zeichnet die Leitplanken für die operativen Handlungsfelder.
2018 definierte der Verwaltungsrat vier strategische Schwerpunkte mit zehn strategischen Handlungsfeldern (vgl. S. 15 Geschäftsbericht 2018). Bis im Jahr 2022 werden die strategischen Massnahmen mit einem Umsetzungsplan sukzessive umgesetzt. Im Berichtsjahr konnten zahlreiche Projekte aus der VR-Strategie weiterverfolgt und teilweise bereits abgeschlossen werden.
Risikomanagement
Zur Natur des Geschäfts einer Versicherung gehören vielfältige Risiken, die mit wirksamen Instrumenten zu bewältigen sind. Im Geschäftsjahr befasste sich der Verwaltungsrat erneut mit einer umfassenden Risikoanalyse des Unternehmens. Die Risikoanalyse wird jährlich überprüft.
Internes Kontrollsystem (IKS)
Die Aufgabe des IKS besteht darin, das Unternehmensvermögen zu schützen, die Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Buchführung und der Finanzberichterstattung zu gewährleisten sowie die Einhaltung der Geschäftspolitik und der Gesetze zu sichern. Das IKS ist in der Gebäudeversicherung etabliert. Die internen Kontrollen in den relevanten Prozessen des Gesamtunternehmens sind dokumentiert, werden periodisch überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Nachhaltigkeit
Nachhaltigkeit wird meist in den Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) – abgekürzt ESG – angestrebt. Die Integration von ESG-Kriterien bedeutet, dass bei Anlageentscheidungen und dem Portfoliomanagement systematisch Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte beachtet werden. Die Gebäudeversicherung bewirtschaftet ihre Kapitalanlagen treuhänderisch und im Interesse der Versicherten. Es ist «Good Practice» in der Vermögensverwaltung, dass ESG-Kriterien und damit das Thema Nachhaltigkeit in Investitionsentscheide so weit wie möglich einfliessen.
Eine starke Interessenvertretung bietet sich der Gebäudeversicherung als Mitglied der Ethos, Schweizerische Stiftung für nachhaltige Entwicklung (nachfolgend: Ethos) an. In der Bündelung der Interessen mit anderen institutionellen Anlegern kann ein bedeutender Einfluss auf Unternehmen ausgeübt werden. Ethos setzt sich nämlich kritisch mit den Abstimmungsvorlagen auseinander und garantiert so eine Stimmrechtswahrnehmung im Sinne der Nachhaltigkeit.
Ein weiterer Garant für Nachhaltigkeit in den Vermögensanlagen ist der Schweizer Verein für verantwortungsbewusste Kapitalanlagen (nachfolgend: SVVK). Die Empfehlungen des SVVK sind für die Gebäudeversicherung eine fundamentale Orientierungsgrösse. Sie investiert nicht direkt in Unternehmen, die vom SVVK ausgeschlossen sind und wählt wenn möglich und sinnvoll Kollektivanlagen, welche die Ausschlusskriterien des SVVK berücksichtigen.
Die London Bullion Market Association (nachfolgend: LBMA) führt für Rohstoff fördernde Unternehmen eine Good-Delivery-Zertifizierung durch, die Standards wie «keine Geldwäscherei», «keine Terrorfinanzierung», «Achtung der Menschenrechte», «keine Kinderarbeit» usw. garantiert. Die Gebäudeversicherung achtet z.B. bei Investitionen in Gold darauf, dass dieses aus Raffinerien mit der LBMA Good-Delivery-Zertifizierung stammt.
Das Immobilienportfolio wird schliesslich gezielt klimaschonend weiterentwickelt. Neubauten erfolgen grundsätzlich in ökologisch und energetisch vertretbarer Bauweise. Bei Umbauten und Renovationen werden energetische Verbesserungen umgesetzt. Da die Gebäudeversicherung über einen grösseren Bestand an mittelbar selbst verwalteten Immobilien verfügt, nimmt sie direkten Einfluss auf die Weiterentwicklung nachhaltiger Bauweise.